Black­out-Vor­­­sorge

Blackout-Vorsorge: Klar! Rosalia-Kogelberg

In Exper­ten­run­den sol­len Maß­­nah­­men- und Kom­­mu­­ni­­ka­­ti­ons-pläne auf Gemein­de­ebene erstellt werden.

Die Zunahme von Häu­fig­keit und Inten­si­tät von Unwet­ter­er­eig­nis­sen erhöht auch das Risiko von loka­len oder regio­na­len Black­out-Erei­g­­nis­­sen (z.B. mas­si­ver Schnee­bruch Dezem­ber 2005, Sturm Paula Jän­ner 2008; Eis­re­gen Dezem­ber 2014, extre­mer Stark­re­gen im Mai 2019). Ein klein­räu­mi­ger Fall eines unwet­ter­be­ding­ten Black­outs ist in der KLAR!-Region schon ein­mal auf­ge­tre­ten: beim Eis­re­gen im Dezem­ber 2014 war der Orts­teil Rosa­lia in Forch­ten­stein meh­rere Tage ohne Strom. Die Fol­gen sind erhöh­tes Aus­falls­ri­siko von wich­ti­ger Infra­struk­tur wie Stra­ßen oder der Strom­ver­sor­gung. Sollte es tat­säch­lich zu einem mehr­tä­gi­gen, flä­chen­de­cken­den Groß­aus­fall kom­men, kann die Region nicht mehr ver­sorgt wer­den – sei es mit Strom oder Lebens­mit­tel – was zur star­ken Belas­tung von wich­ti­gen Insti­tu­tio­nen führt (z.B. Pfle­ge­heime), sowie die Befrie­di­gung von Grund­be­dürf­nis­sen der Bevöl­ke­rung ein­schränkt (z.B. Kochen, Hei­zen und medi­zi­ni­sche Versorgung).

Um den­noch die Grund­be­dürf­nisse zu decken, braucht es ein gemein­de­spe­zi­fi­sches Akti­ons-Kon­­zept im Falle eines Black­outs. Dies soll eine mög­lichst nach­hal­tige Ver­sor­gung ermög­li­chen und vor­han­dene Poten­tiale zum Kata­stro­phen­schutz aus­nüt­zen. Ein wei­te­rer wich­ti­ger Punkt ist das Ver­hal­ten der Bevöl­ke­rung im Kata­stro­phen­fall. Kon­krete Maß­nah­men­pläne sol­len den Schutz des Lebens bei Wet­ter­ex­trem­ereig­nis­sen gewähr­leis­ten indem bei­spiels­weise Ein­satz­fahr­zeuge trotz Strom­aus­falls ein­satz­be­reit sind. Eine enge Zusam­men­ar­beit mit Expert*innen und Gemein­de­ver­tre­tern ist vorgesehen.

Die Vor­be­rei­tung auf einen Black­out ist ein kom­ple­xer, mehr­jäh­ri­ger und auf­wen­di­ger Pro­zess. Auch wenn bereits von der Lan­des­si­cher­heits­zen­trale ein digi­ta­ler Kata­stro­phen­schutz­plan ent­wi­ckelt und den Gemein­den zur Ver­fü­gung gestellt wurde, ist die Umset­zung vor Ort viel­fach noch nicht erfolgt. In die­sem Kon­text soll diese Maß­nahme den Anstoß zur Vor­be­rei­tung dar­stel­len, im Rah­men des­sen ein gemein­de­spe­zi­fi­sches Akti­ons-Kon­­zept erstellt wird.